Behandlungen
- Beratungsgespräch
Beim Erstgespräch beraten wir Sie über die Art der Fehlstellung, ob eine Behandlung notwendig ist sowie über den richtigen Zeitpunkt des Behandlungsbeginns
- Kieferorthopädische Diagnostik
Die kieferorthopädische Diagnostik besteht im Wesentlichen aus:
Klinischer Untersuchung, Modellanalyse, Röntgenanalyse, Fotoanalyse, Kiefergelenksdiagnostik, BruxChecker und der Behandlungsplanung
- Abnehmbare Zahnspangen
Abnehmbare Zahnspangen gibt es in den verschiedensten Ausführungen (beispielsweise Dehnplatte, Twinblock, elastisch offener Aktivator), allesamt sind vom Patienten herausnehmbar
- Festsitzende Zahnspangen
Die festsitzende Therapie erfolgt mittels Metallbrackets oder weißen Keramikbrackets
- MEAW-Technik nach Prof. Sato
Mit dieser Behandlungstechnik werden Extraktionen der Prämolaren (das Ziehen von Backenzähnen) vermieden und die Notwendigkeit kieferchirurgischer Eingriffe stark reduziert
- Schienentherapie
Mit durchsichtigen Schienen (z.B. Invisalign) können viele Fehlstellungen behandelt werden
Beispiele abnehmbarer Zahnspangen
Die häufigsten Fehlstellungen
- Engstand
- Lücken
- Tiefbiss
- Offener Biss
- Unterkiefer Rücklage
- Unterkiefer Vorlage (Progenie)
- Kreuzbiss
- Patientenbilder vorher – nachher
vorher nachher
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„Gratis – Zahnspange“
- Informationen zur Gratis – Zahnspange
Voraussetzungen für die „Gratis-Zahnspange“ bzw. für einen erhöhten Zuschuss von der Krankenkasse:
Die Krankenkasse fordert vom Arzt eine genaue Klassifizierung der Fehlstellung nach dem IOTN – Index (Index of Orthodontic Treatment Need). Bei Fehlstellungen, die in IOTN 4 oder 5 fallen, haben Patienten bis zum 18. Lebensjahr Anspruch auf Kassenleistung für die festsitzende Zahnspange.
Bei schweren Fällen kann eine Vorbehandlung (Interzeptive Behandlung) schon im frühkindlichen Alter notwendig sein.Die Kosten für eine interzeptive Behandlungen bei Kinder vor dem 10. Lebensjahr mit IOTN-Grad 4 oder 5 nach §153a ASVG betragen zwischen € 1.100.- bis 2.000.-
Für die Hauptbehandlung mit festsitzender Zahnspange bei Jugendlichen, die sich meist über 2-3 Jahre erstreckt, bei IOTN 4 oder 5 nach §153a ASVG muss mit € 4.000.- bis € 6.500.- gerechnet werden. Je nach Krankenkasse beträgt der Zuschuss bis zu € 3.500,-.